AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Vivian Rathmann, Fahrenplatz 29, 32694 Dörentrup.

1. Gelltungsbereich 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kurse sowie Hebammenleistungen als freiberufliche Hebamme zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin. 

2. Rechtsverhältnis 

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Vivian Rathmann und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

3. Anmeldung

Die Ankündigung von Veranstaltungen auf der Internetseite oder Fleyern sind unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt online über die Internetseite oder telefonisch und ist nach Bestätigung beider Parteien für die Teilnehmerin verbindlich.

4. Umfang der Leistungen 

 Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit 
Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem 
GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

5. Vergütung

Die Kursgebühren werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, privat Versicherte erhalten eine Rechnung nach Hebammengebührenordnung. Versäumte Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Diese werden über Privatliquidation abgerechnet. Die Höhe des Betrages ist der aktuellen Hebammenvergütungsvereinbarung zu entnehmen. Der Partnerbeitrag für die Paarabende wird nicht von der Krankenkasse übernommen und wird mit 20,00€ in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen erstatten den Beitrag gegen Vorlage einer Quittung. Der Partnerbeitrag ist mindestens eine Woche vor dem Partnerabend zu entrichten. 

Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können 
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet 
werden. 

Wenn keine Krankenversicherung nachweisbar ist, wird die Rechnung privat in Rechnung gestellt.

6. Widerrufsrecht

Nach Buchung kann der Kurs bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn schriflich ohne anfallende Kosten wiederrufen werden. Bei nicht fristgerechtem Widerruf wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.

7. Privatversicherte

Privat Versicherte erhallten am Ende eines Kurses oder einer Betreuung eine Rechnung nach der Privatgebührenverordnung für Hebammen. Bitte erkundigen sie sich im Vorraus welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt.

8. Kursteilnahme

Versäumte Kursstunden sind von den Teilnehmerinnen selbst zu tragen. Der Grund des versäumnisses ist dabei unerheblich. Sonderregelungen gellten bei vorzeitiger Entbindung oder durch eine vom Arzt attestierte Erkrankung.

9. Veranstalltungsvorraussetzung

Kurse finden nur statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen gegeben ist.

10. Absage oder Verlegung des Kurses

Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Hierüber werden die Teilnehmer schriftlich oder telefonisch informiert. Kommt es zum Kursausfall durch die Hebamme wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit als gewohnt stattfinden.

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen 
Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche 
Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

Stand Juni 2023