Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Vivian Rathmann, Fahrenplatz 29, 32694 Dörentrup.
1. Gelltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kurse sowie Hebammenleistungen als freiberufliche Hebamme zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Vivian Rathmann und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Anmeldung
Die Ankündigung von Veranstaltungen auf der Internetseite oder Fleyern sind unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt online über die Internetseite oder telefonisch und ist nach Bestätigung beider Parteien für die Teilnehmerin verbindlich.
4. Umfang der Leistungen
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit
Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem
GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
5. Vergütung
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, privat Versicherte erhalten eine Rechnung nach Hebammengebührenordnung. Versäumte Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Diese werden über Privatliquidation abgerechnet. Die Höhe des Betrages ist der aktuellen Hebammenvergütungsvereinbarung zu entnehmen. Der Partnerbeitrag für die Paarabende wird nicht von der Krankenkasse übernommen und wird mit 20,00€ in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen erstatten den Beitrag gegen Vorlage einer Quittung. Der Partnerbeitrag ist mindestens eine Woche vor dem Partnerabend zu entrichten.
Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet
werden.
Wenn keine Krankenversicherung nachweisbar ist, wird die Rechnung privat in Rechnung gestellt.
6. Widerrufsrecht
Nach Buchung kann der Kurs bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn schriflich ohne anfallende Kosten wiederrufen werden. Bei nicht fristgerechtem Widerruf wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.
7. Privatversicherte
Privat Versicherte erhallten am Ende eines Kurses oder einer Betreuung eine Rechnung nach der Privatgebührenverordnung für Hebammen. Bitte erkundigen sie sich im Vorraus welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt.
8. Kursteilnahme
Versäumte Kursstunden sind von den Teilnehmerinnen selbst zu tragen. Der Grund des versäumnisses ist dabei unerheblich. Sonderregelungen gellten bei vorzeitiger Entbindung oder durch eine vom Arzt attestierte Erkrankung.
9. Veranstalltungsvorraussetzung
Kurse finden nur statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen gegeben ist.
10. Absage oder Verlegung des Kurses
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Hierüber werden die Teilnehmer schriftlich oder telefonisch informiert. Kommt es zum Kursausfall durch die Hebamme wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit als gewohnt stattfinden.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche
Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Stand Juni 2023
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.